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Damit Sie sich von der Qualität unserer Arbeit überzeugen können, würden wir Ihnen gerne an dieser Stelle Fotos von behandelten Patienten zeigen, die mit der Veröffentlichung der Photos einverstanden sind. Sie könnten sich damit selbst ein Bild von unserer Arbeit machen.
DOCH:
Seit dem 01.04.2006 ist eine Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) gültig. Bestandteil dieser Gesetzesnovelle ist unter anderem eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG). Schönheitschirurgische Eingriffe fallen seit diesem Zeitpunkt in den Anwendungsbereich des HWG. Festgelegt ist im HWG, dass sogenannte Vorher-Nachher-Bilder nicht im Sinne einer Werbung Verwendung finden dürfen.
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass einer unsachlichen, suggestiven Beeinflussung des medizinischen Laien und einer Irreführungsgefahr entgegenzuwirken ist und beruft sich dabei auf § 11 Nr. 5 b) HWG (MD 1998, 1028, 1034).
Durch die Ausweitung des Heilmittelwerbegesetzes auf Behandlungen im schönheitschirurgischen Bereich - und dazu zählt auch die Plastische, Ästhetische Chirurgie - dürfen wir Ihnen daher keine "Werbung außerhalb von Fachkreisen" anbieten und keine vorher-nachher-Bilder zeigen.
Das Recht auf Informationsfreiheit von Patienten wird dadurch unserer Meinung nach erheblich einschränkt. Vornehmlich dienten die Bilder der Patienteninformation und nicht der Werbung. Beispiele von Vorher ODER Nachher-Bildern erhalten Sie auf Nachfrage in unserer Praxis bei einem persönlichen Beratungstermin.
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